
Neues Passfotogesetz 2025: Was jetzt erlaubt ist – und was nicht
Vor gut einem Jahr habe ich einen sehr persönlichen Artikel über mein Passfoto-Erlebnis geschrieben. Es war ein Text über das Gefühl, in einem Moment, der eigentlich Routine sein sollte, mit mangelnder Professionalität und fehlender Wertschätzung konfrontiert zu werden. Ein Erlebnis, das mich als Fotografin und Mensch getroffen hat – und das letztlich doch noch ein versöhnliches Ende fand, dank einer einfühlsamen Mitarbeiterin in der DM-Drogerie. Ich hätte damals nicht geahnt, dass dieser Artikel so viele Leserzahlen haben würde. Er steht nach wie vor auf Platz 1 in meinem Ranking :-). Aber noch viel weniger hätte ich gedacht, dass ich ein Jahr später ein Update schreiben müsste.
Denn was ich selbst nicht mitbekommen habe: Seit dem 1. Mai 2025 ist alles anders. Erst am vergangenen Samstag habe ich nämlich meinen neuen Personalausweis abgeholt – beantragt hatte ich ihn im März. Davor musste ich drei Monate auf einen Termin beim Amt warten. Ich war also gerade noch rechtzeitig dran und durfte mein Bild noch ganz klassisch abgeben. Im Nachhinein denke ich, warum hat die Mitarbeiterin mich nicht auf das neue Gesetzt aufmerksam gemacht, vor allem, weil ich nach einem neuen Reisepass für mein Kind gefragt hatte.
Aber diese Möglichkeit ist jetzt Geschichte.
Was sich geändert hat
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen keine ausgedruckten Passbilder mehr eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Bilder auch nicht mehr selbst erstellen – weder mit dem Handy noch mit einer Onlineplattform. Gedruckte Bilder werden vom Amt nicht mehr akzeptiert.
Warum das Ganze?
Hintergrund ist die sogenannte Morphing-Technik, mit der Fälscher mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmelzen. Das erschwert Grenzkontrollen erheblich. Die neue Vorschrift soll diese Manipulationsmöglichkeit verhindern.
Digitale Passbilder – wie funktioniert das?
Die Passfotos müssen jetzt über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde übermittelt werden. Das neue Verfahren nennt sich E-Passfoto. Die Bilder werden digital gespeichert, verschlüsselt übertragen und können für sechs Monate von den Behörden abgerufen werden – mithilfe eines QR-Codes.
In meiner Region können Passbilder direkt in den Bürgerbüros aufgenommen werden. Dort stehen spezielle technische Geräte bereit, mit denen die Fotos erstellt und sofort digital weitergeleitet werden. Alternativ kann das Bild auch über ein zugelassenes Kleingerät der Meldebehörde gemacht werden. Für diesen Service wird eine kleine Gebühr erhoben.
Wer lieber zu einem Berufsfotografen geht, muss sich vorher erkundigen, ob dieser eine zertifizierte Cloud-Anbindung nutzt und nach dem offiziellen Verfahren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet. In dem Fall bekommt man einen QR-Code, mit dem das Amt das Bild abrufen kann.
Übergangsfrist – weil Ämter (noch) nicht so weit sind
Viele Bürgerämter sind technisch noch nicht ausgestattet. Deshalb gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025 – in dieser Zeit dürfen gedruckte Passfotos weiterhin akzeptiert werden. Offiziell. Inoffiziell… herrscht wohl vielerorts Verwirrung.
Was mir erst im Nachhinein klar wurde…
Als ich all das recherchierte, stieß ich auf einen Artikel von netzpolitik.org, der mich ehrlich gesagt ziemlich beunruhigt hat:
Ich fasse den Artikel kurz zusammen:
Kritikpunkt: IT-Sicherheitsforscher der Firma Mint Secure haben festgestellt, dass einige dieser Dienstleister, darunter Ringfoto/alfo-Passbild und dm-Drogeriemarkt, die biometrischen Fotos verschlüsselt in der Amazon-Cloud (AWS) zwischenspeichern, bevor sie von den Behörden abgerufen werden. Obwohl die Anbieter von einer „sicheren dm-Cloud“ oder „C5-Hochsicherheits-Cloud“ sprechen, bleibt die Nutzung von AWS problematisch.
Datenschutzbedenken: Obwohl die Daten in der EU gespeichert werden, unterliegt AWS als US-Unternehmen dem Cloud Act, der US-Behörden unter bestimmten Umständen Zugriff auf die Daten ermöglicht. Dies wirft Fragen zur digitalen Souveränität und zum Schutz personenbezogener Daten auf.
Weitere Bedenken: Zusätzlich müssen Fotografen die aufgenommenen Bilder mit ihrem eigenen Personalausweis signieren, um Manipulationen zu verhindern. Es besteht die Möglichkeit, dass auch diese Signaturdaten in der AWS-Cloud gespeichert werden.
Das heißt zusammengefasst: Unsere biometrischen Daten – also Bilder, die wir nicht selbst kontrollieren dürfen – landen in einer privaten Cloud, die außerhalb europäischer Gerichtsbarkeit liegt. Es geht hier nicht um Technik, sondern um Grundrechte, digitale Selbstbestimmung und Transparenz.
Und das alles wurde eingeführt, ohne dass es eine nennenswerte öffentliche Diskussion gab. Kein Hinweis bei der Beantragung. Kein Brief vom Amt. Keine sichtbare Debatte.
Was bleibt?
Ich bin ehrlich: Ich finde es verstörend – nicht das E-Passfoto an sich – sondern die Amazon Cloud und das man dem Verfahren nicht widersprechen kann. Bei der ePA war bzw. ist das wenigstens noch möglich (der Chaos Computer Club hat sehr dezidiert die Probleme offengelegt [1] [2]). Und ich frage mich, wie viele Menschen von dieser Änderung überhaupt wissen. Vielleicht geht es dir ähnlich. Deshalb wollte ich diesen Artikel schreiben – als kleine Orientierungshilfe und vielleicht auch als Denkanstoß. Manches verändert sich unbemerkt. Umso wichtiger ist es, hinzuschauen.
Wenn du Erfahrungen mit dem neuen Verfahren gemacht hast oder weißt, welche Studios in deiner Region bereits zertifiziert sind, freue ich mich über deinen Hinweis in den Kommentaren.

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